Der laizistische Staat definiert sich durch:

  • die Abwesenheit von religiösen Symbolen innerhalb des öffentlichen Raumes
  • die Einführung eines für alle Schüler gleichwertigen Werteunterrichts, der offensichtlich nicht von kirchlichen Amtsträgern unterrichtet werden darf
  • die Einsparung der staatlichen Ausgaben für kirchliche Einrichtungen
  • das Recht des Einzelnen, seine steuerlichen Abgaben frei zu verteilen und nicht (wie in Luxemburg) durch die Verpflichtung, den Großteil der katholischen Kirche zu überlassen
  • Transparenz des kirchlichen Vermögens und ihrer Besitztümer
  • eine Unvereinbarkeit zwischem politischen und kirchlichem Mandat