Trennung
Umfrage 2011 bei unseren Volksvertretern
Jeder Mensch ist frei zu denken oder zu glauben, was er will. Diese Freiheit ist ein fundamentales Standbein unserer Gesellschaft. Gleichzeitig hat sich diese Gesellschaft aber über die Jahre hinweg verändert und weiterentwickelt, wie es auch eine rezente CEPS-Studie eindeutig zeigt.
Die Verhältnisse zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften, wie sie aktuell in Luxemburg bestehen, riskieren daher, nicht mehr der gesellschaftlichen Realität des 21. Jahrhunderts zu entsprechen. Aus diesem Grund, und weil es viele Menschen interessiert, deren Interessen sie im Parlament vertreten, hat AHA Lëtzebuerg am 19. April 2011 die 60 luxemburgischen Volksvertreter gebeten, 3 allgemeine Fragen zum Thema der Verhältnisse zwischen Staat und Religionsgemeinschaften zu beantworten.
Hier der komplette Brief an die 60 Abgeordneten: ![]()
Die 3 Fragen:
- Sind Sie der Meinung, dass in der Frage nach den finanziellen Verhältnissen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften prinzipiell Reformbedarf besteht?
- Sind Sie der Meinung, dass die einzelne Bürgerin und der einzelne Bürger selbst soll entscheiden können, ob sie/er eine Religionsgemeinschaft finanziert oder nicht?
- Sind Sie der Meinung, dass die Schüler/innen an den öffentlichen Schulen, unabhängig von der religiösen Überzeugung ihrer Eltern, alle zusammen einen einheitlichen und weltanschaulich neutralen Werteunterricht genießen sollten?
Die Antworten der Fraktionen (in alphabetescher Reihenfolge):
| Frage 1 | Frage 2 | Frage 3 | |
|---|---|---|---|
| ADR | |||
| Gibéryen Gast | keine Antwort | keine Antwort | keine Antwort |
| Colombera Jean | ja | ja | ja |
| Henckes Jacques-Yves | ja | ja | ja |
| Kartheiser Fernand | ja | ja | nein |
| CSV | |||
| Thiel Lucien | keine Antwort | keine Antwort | keine Antwort |
| Adehm Diane | keine Antwort | keine Antwort | keine Antwort |
| Andrich-Duval Sylvie | keine Antwort | keine Antwort | keine Antwort |
| Arendt épouse Kemp Nancy | keine Antwort | keine Antwort | keine Antwort |
| Boden Fernand | keine Antwort | keine Antwort | keine Antwort |
| Clement Lucien | keine Antwort | keine Antwort | keine Antwort |
| Doerner Christine | keine Antwort | keine Antwort | keine Antwort |
| Eicher Emile | keine Antwort | keine Antwort | keine Antwort |
| Eischen Félix | keine Antwort | keine Antwort | keine Antwort |
| Frank Marie-Josée | keine Antwort | keine Antwort | keine Antwort |
| Gloden Léon | keine Antwort | keine Antwort | keine Antwort |
| Haupert Norbert | keine Antwort | keine Antwort | keine Antwort |
| Kaes Ali | keine Antwort | keine Antwort | keine Antwort |
| Lies Marc | keine Antwort | keine Antwort | keine Antwort |
| Mergen Martine | keine Antwort | keine Antwort | keine Antwort |
| Meyers Paul-Henri | keine Antwort | keine Antwort | keine Antwort |
| Mosar Laurent | keine Antwort | keine Antwort | keine Antwort |
| Oberweis Marcel | keine Antwort | keine Antwort | keine Antwort |
| Roth Gilles | keine Antwort | keine Antwort | keine Antwort |
| Schaaf Jean-Paul* | keine Antwort | keine Antwort | keine Antwort |
| Scholtes Tessy | keine Antwort | keine Antwort | keine Antwort |
| Spautz Marc | keine Antwort | keine Antwort | keine Antwort |
| Weber Robert | keine Antwort | keine Antwort | keine Antwort |
| Weiler Lucien | keine Antwort | keine Antwort | keine Antwort |
| Weydert Raymond | keine Antwort | keine Antwort | keine Antwort |
| Wolter Michel | keine Antwort | keine Antwort | keine Antwort |
|
*Jean-Paul Schaaf schickte uns sofort nach Erhalt des Fragebogens eine Email. Diese Email finden Sie hier als PDF. Unsere 3 Fragen wurden aber nicht beantwortet. |
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| Déi Gréng | |||
| Bausch François | ja | ja | ja |
| Adam Claude | ja | ja | ja |
| Braz Félix | ja | ja | ja |
| Gira Camille | ja | ja | ja |
| Huss Jean | ja | ja | ja |
| Kox Henri | ja | ja | ja |
| Loschetter Viviane | ja | ja | ja |
| Von der Fraktion der Grünen bekamen wir auch noch folgenden Brief: | |||
| Déi Lénk | |||
| Hoffmann André | ja | ja | ja |
| DP | |||
| Bettel Xavier |
ja ja ja Zusätzlichze bekamen wir noch folgenden Brief von der DP-Fraktion: |
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| Bauler André | |||
| Berger Eugène | |||
| Brasseur Anne | |||
| Etgen Fernand | |||
| Helminger Paul | |||
| Meisch Claude | |||
| Polfer Lydie | |||
| Wagner Carlo | |||
| LSAP | |||
| Lux Lucien |
Von der LSAP-Fraktion bekamen wir weder An Stelle dessen bekamen wir folgenden Brief: |
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| Angel Marc | |||
| Bodry Alex | |||
| Dall'Agnol Claudia | |||
| Diederich Fernand | |||
| Err Lydie | |||
| Fayot Ben | |||
| Haagen Claude | |||
| Klein Jean-Pierre | |||
| Mutsch Lydia | |||
| Negri Roger | |||
| Scheuer Ben | |||
| Spautz Vera | |||
Erziehen ohne Religion
Vortrag von Michael Bauer und Ulrike von Chossy
Am 28. Februar 2014 hatten die Allianz vun Humanisten, Atheisten an Agnostiker Lëtzebuerg a.s.b.l. (AHA), die Ligue Luxembourgeoise de l'Enseignement (LLE), Liberté de Conscience (Libco), Maison de la laïcité (MdL), die Fédération générale des instituteurs luxembourgeois (FGIL) und das Syndikat fir Erzéiung a Wëssenschaft am OGBL (SEW) zum Vortrag "Erziehen ohne Religion" von Ulrike von Chossy & Michael Bauer eingeladen. Ulrike von Chossy, Dipl.-Sozialpädagogin, ist Leiterin der Humanistischen, Grundschule Fürth. Michael Bauer, Dipl.-Politologe, ist Vorstandsmitglied des Humanistischen Verbands Deutschlands / Landesverband Bayern und Geschäftsführer des Humanistischen Sozialwerks Bayern.
Etwa 150 Interessierte hatten sich im Centre Culturel et de Rencontre Neumünster eingefunden, darunter auch Claude Meisch, Minister für Bildung, Kinder und Jugend, der in seiner Ansprache deutliche Worte fand.
Fotos finden sie hier (öffentlich zugänglich; Sie benötigen KEIN Facebook Konto!)
Zur Geschichte des Laizismus
Der Begriff „Laizismus” (laïcité) ist eine 1871 geprägte Wortschöpfung des französischen Pädagogen und Friedensnobelpreisträgers Ferdinand Buisson, der sich für einen religionsfreien Schulunterricht einsetzte. Sie geht auf den griechischen Begriff ?????????, von „Laie” im Sinn von „Nicht-Geistlicher”, zurück.
1905 wurde in Frankreich das Gesetz zur Trennung von Religion und Staat, für das sich insbesondere der damalige Abgeordnete und spätere Ministerpräsident Aristide Briand eingesetzt hatte, verabschiedet. Die Auswirkungen der Dreyfus-Affäre führten nach heftigen Auseinandersetzungen in Frankreich zu einer parlamentarischen Mehrheit für die neue Gesetzgebung. Damit fand das von Buisson geschaffene Prinzip erstmals konsequent Anwendung. Der Begriff laïcité wurde aber erstmals in der Verfassung von 1946 verwendet. Demnach ist Frankreich eine laizistische Republik (république laïque).
Laizistische Staaten
Bei folgenden Staaten ist der Begriff „Laizismus” in der Verfassung verankert:
- Albanien
- Ecuador (Artikel 1 der Verfassung von 2008)
- Frankreich (Artikel 1 der Verfassung von 1958)
- Indien
- Japan (Artikel 20 und 89 der Verfassung von 1947, im Artikel 28 der alten Meiji-Verfassung von 1889 nur nominell, vgl. Staats-Shint?)
- Mexiko (Artikel 3 der Verfassung von 1917)
- Nordzypern (u.a. Präambel und Art. 71 der Verfassung von 1983)
- Türkei (Artikel 2 der Verfassung von 1924)
- Kuba (seit 1959)
- Kosovo
- Portugal (Artikel 41, Absatz 4 der Verfassung von 1976)
- Uruguay (Artikel 3 der Verfassung von 1964)
Allerdings weisen diese Staaten markante Unterschiede in der Ausprägung und Umsetzung des Laizismus auf.
Frankreich und Portugal sind die einzigen ihrem verfassungsrechtlichen Anspruch nach laizistischen Staaten der Europäischen Union. Am 9. Dezember 1905 wurde in Frankreich das Loi Combes verabschiedet. Dieses Gesetz zur Trennung von Religion und Staat realisierte in Frankreich das heute noch geltende Prinzip der vollständigen Trennung von Religion und Staat. Das Gesetz galt zwar vor allem der Katholischen Kirche, doch wurden aus Gründen der Neutralität in diese Regelung die anderen Konfessionen einbezogen. Allerdings ist in Portugal sowie in beiden elsässischen Départements und dem lothringischen Département Moselle in Frankreich die Umsetzung des Laizismus durch in Konkordaten vereinbarte Rechte der römisch-katholischen Kirche unvollständig.
In der Türkei wird der Laizismus als „Unterordnung der Religionsausübung unter den Staat” interpretiert, da die islamischen Imame vom Staat ausgebildet werden und dieser durch das Amt für Religiöse Angelegenheiten enge inhaltliche Vorgaben für deren Arbeit macht.
Quelle: wikipedia.de
Der laizistische Staat
Der laizistische Staat definiert sich durch:
- die Abwesenheit von religiösen Symbolen innerhalb des öffentlichen Raumes
- die Einführung eines für alle Schüler gleichwertigen Werteunterrichts, der offensichtlich nicht von kirchlichen Amtsträgern unterrichtet werden darf
- die Einsparung der staatlichen Ausgaben für kirchliche Einrichtungen
- das Recht des Einzelnen, seine steuerlichen Abgaben frei zu verteilen und nicht (wie in Luxemburg) durch die Verpflichtung, den Großteil der katholischen Kirche zu überlassen
- Transparenz des kirchlichen Vermögens und ihrer Besitztümer
- eine Unvereinbarkeit zwischem politischen und kirchlichem Mandat
Der nichtlaizistische Staat
Merkmale des nichtlaizistischen Staates:
- Die kirchlichen Amtsträger werden vom Staat, das heißt von der Allgemeinheit bezahlt, ebenso wie manche Ausbildungsinstitute zu Lasten der Gemeinschaft unterhalten werden.
- Ein antilaizistischer Staat lässt konfessionelle Lehrer in der öffentlichen Schule unterrichten und begünstigt somit die eventuelle Befangenheit der Schutzbefohlenen gegenüber anderen Konfessionen oder Nicht-Gläubigen.
- Ein beträchtlicher Teil des Staatsbudgets wird für die Kirche und ihre Einrichtungen verwendet.
- Es existierten staatliche Einrichtungen, die mit kirchlichen verschmolzen bzw. vermischt sind.
- Es gibt teilweise weit verzweigte Verbindungen zwischen kirchlichen und staatlichen Autoritäten, auch auf personeller Basis in Form von politischen Würdenträgern.
Aus diesen Gründen leitet sich auch der Anspruch der AHA ab, für ein freies und unbefangenes Zusammenleben aller Bürger zu kämpfen. Grundsätzlich lassen sich also folgende Vorschläge artikulieren.
Was ist Laizismus?
Pius XI.
11. Dezember 1925 Enzyklika "Quas primas" Nr 29
Begriffserklärung und Abgrenzung
Unter Laizismus versteht man im Allgemeinen eine politische Organisationsform, das heißt eine Form, in der sich Menschen innerhalb einer Gemeinschaft ordnen. Keine Religion oder Kirche soll Einfluss auf das öffentliche Leben von Menschen in einer Gesellschaft haben. Das staatliche, öffentliche Leben soll neutral sein, das heißt keine Glaubensrichtung wird in diesem Raum privilegiert. Das schließt auch Symbole wie das Kreuz oder das Kopftuch ein, die vom Staat und seinen Beamten nicht im öffentlichen Raum, also auf Straßen und Plätzen, in Klassenzimmern oder Krankenhäusern zur Schau gestellt werden sollen.
Laizismus leitet sich vom Begriff des "Laien" ab. Laien sind alle Menschen, die keine geistliche Tätigkeit offiziell ausführen, die also nicht Priester, Bischof oder ähnliches sind. Im Gegensatz dazu stehen die Kleriker oder der Klerus. Damit bezeichnet man in der römisch-katholischen und orthodoxen Kirche alle geistlich tätigen Menschen.
Der Laizismus ist nicht gegen Religion an sich und zielt nicht darauf ab, religiöse Leute anzugreifen oder Gläubige in ihrem Glauben zu widerlegen.. Aber die Konfession wird zur Privatsache erklärt. Jeder soll nach seiner Fasson glücklich werden.
Man könnte den Laizismus als kleinsten gemeinsamen Nenner für eine Gesellschaft sehen, in der Menschen unterschiedlicher Religion zusammenleben. Keiner soll durch den Glauben des anderen beeinträchtigt oder gar bekehrt werden. Konflikte sollen eingedämmt und die besondere Freiheitsvorstellung des Einzelnen in den Vordergrund gehoben werden.
Moralische Fragen nach dem richtigen Handeln und Zusammenleben sollen diskutiert werden, ohne dabei auf eine bestimmte Religion oder einen bestimmten Gott Bezug zu nehmen.
Ein Staat, der ausdrücklich nicht laizistisch funktioniert, lässt sich durch folgende Merkmale kennzeichnen.



